Manager müssen gelegentlich mit Fehlverhalten von Mitarbeitern umgehen. Verstöße können geringfügig sein oder schwerwiegende und sogar illegale Handlungen nach sich ziehen. Suspendierung und Kündigung sind disziplinäre Optionen, die Arbeitgeber verwenden können. Die Suspendierung ist eine zeitweilige Trennung von der Arbeit, während die Kündigung oder Entlassung eine dauerhafte Entlassung bedeutet.
Arbeitgeberrichtlinien: Aussetzung und Kündigung
Arbeitgeber setzen einen Arbeitnehmer häufig aus mehreren Gründen aus, anstatt ihn zu entlassen. Erstens ist ein Fehlverhalten geringfügig, z. B. einige Büromaterialien zu nehmen oder eine Aufgabe nicht auszuführen. Normalerweise geht solchen Suspensionen ein schriftlicher oder mündlicher Verweis voraus. Zweitens kann ein Arbeitnehmer bis zur Untersuchung schwerwiegender Verfehlungen suspendiert werden. In jedem Fall bedeutet eine Suspendierung nicht notwendigerweise, dass der Mitarbeiter entlassen wird. Eine Kündigung wird in der Regel als letztes Mittel angesehen und verwendet, wenn das inakzeptable Verhalten nicht korrigiert wird oder wenn eine Untersuchung ein Fehlverhalten als schwerwiegend genug betrachtet, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Ursachen für Disziplinarmaßnahmen
HG.org sagt, dass die Unternehmensrichtlinien in Bezug auf Suspendierung und Kündigung in Arbeitsverträgen und in einem schriftlichen Format wie einem Mitarbeiterhandbuch klar dargelegt werden sollten. In der Regel ziehen Arbeitgeber eine Kündigung in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer wissentlich gegen ein Gesetz verstößt, indem er gewalttätiges Verhalten, sexuelle Belästigung oder andere kriminelle Aktivitäten ausübt. Ein Verstoß gegen einen Arbeitsvertrag und wiederholte Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien sind ebenfalls ein Grund für die Aussetzung oder Kündigung. Die vorsätzliche Offenlegung vertraulicher Informationen oder Schäden am Arbeitgeber oder an seinem Vermögen wären Gründe für die Suspendierung und möglicherweise Kündigung, ebenso wie die Weigerung oder Nichterfüllung der zugewiesenen Arbeiten.