Bund und Länder legen jedes Jahr die Standardkilometerzahl für Geschäftsreisen fest. Während einige Staaten ihre eigene Kilometerleistung festlegen, verwendet Illinois dieselbe Rate wie die Bundesregierung. Wenn Sie in Illinois leben, müssen Sie den Bundessteuersatz (50,5 Cent ab 2011) verwenden, wenn Sie einen Abzug Ihrer Geschäftssteuern für Geschäftsreisen fordern.
Federal Rate
Illinois hält sich an den Standard-Kilometerstand des Bundes. Daher müssen die Mitarbeiter für die Steuerzwecke in Illinois den gleichen Satz wie für die Bundessteuer verwenden. Zum Beispiel beträgt der Kilometerstand des Bundes im April 2011 50,5 Cent pro Meile. So können Mitarbeiter in Illinois 50,5 Cent pro Meile von ihren Steuern für Geschäftsreisen abziehen, und Arbeitgeber müssen diesen Satz zur Erstattung von Angestellten für Geschäftsreisen verwenden.
Berechtigte Reisen
Mitarbeiter dürfen nur dann Kilometer abziehen, wenn sie ihre Fahrzeuge im Rahmen ihrer Beschäftigung benutzen. Ein Hin- und Herschreiten zwischen dem Wohnort des Angestellten und dem Geschäftssitz des Unternehmens gilt nicht für den Steuerabzug der Betriebskilometer. Wenn der Mitarbeiter im Rahmen seiner beruflichen Aufgaben vom Unternehmen zur Post, zur Bank oder zu einem anderen Unternehmen fährt, werden diese Meilen ebenso wie die Fahrt zu den Trainingsstätten für die Erstattung der Meilen angerechnet.
Zweck
Der Hauptzweck der Standardkilometerrate besteht darin, zu bestimmen, wie viel Angestellte von ihren Bundes- und Landessteuern für Geschäftsreisen abgezogen werden dürfen. Da in Illinois die gleiche Standardkilometerrate wie für die Bundesregierung verwendet wird, müssen die Mitarbeiter den gleichen Betrag für die Laufleistung von ihren Bundes- und Landessteuern abziehen. Arbeitgeber können auch die Standardkilometerrate verwenden, um die Erstattungsrate zu bestimmen, wenn sie Arbeitnehmer für Geschäftsreisen erstatten.
Faktoren
Die Bundesregierung bestimmt ihre durchschnittliche Kilometerleistung anhand der durchschnittlichen Kosten für den Besitz und Betrieb von Fahrzeugen, wie z. B. den durchschnittlichen Gaspreis, die Verschleißkosten eines Fahrzeugs sowie die Zulassungs- und Lizenzgebühren. Die Bundesregierung überprüft diese Kosten erneut und legt jedes Jahr einen neuen Satz fest. Ab 2011 beträgt die Reise der Mitarbeiter 50,5 Cents pro Meile, während Meilen, die für den Umzug oder die medizinische Versorgung getrieben werden, eine Rate von 19 Cents pro Meile und das Fahren für Wohltätigkeitsorganisationen 14 Cents pro Meile betragen.